Was hat eine verkehrspsychologische Beratung mit der dauerhaften Sicherung Ihrer frisch erstandenen Fahrerlaubnis zu tun?
Sie sind nach dem Aufbauseminar erneut auffällig geworden? Dann wird es höchste Zeit aktiv etwas zu tun, damit es erst gar nicht zu einer Entziehung Ihres Führerscheins kommt!
Die verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit hilft Ihnen, Ihre jüngst erstandene Mobilität dauerhaft zu sichern.
Anders als bei Autofahrern außerhalb der Probezeit zählt in Ihrer Probezeit nicht in dem Maße ein hoher Punktestand. Vielmehr geht es hier um Ihr bisheriges auffälliges Fahrverhalten an sich, ganz unabhängig von Ihren Punkten.
Eine erneute Auffälligkeit entsteht durch ein sogennantes A- Delikt oder 2 B-Delikte*.
Die verkehrspsychologische Beratung in der nun auf 4 Jahre verlängerten Probezeit ist eine Maßnahme, welche Ihnen von Ihrer Verkehrsbehörde empfohlen wird.
Warum Ihnen Ihre Führerscheinstelle eine Verkehrspsychologische Beratung empfiehlt
Ganz nach dem Motto „wehret den Anfängen“ räumt Ihre Behörde Ihnen mit ihrer Empfehlung zu einer verkehrspsychologischen Beratung eine letzte professionelle Hilfestellung durch einen hierfür qualifizierten Verkehrspsychologen ein, bevor sie Ihnen, falls Sie weiterhin auffallen, Ihre Fahrerlaubnis entzieht.*
*Weitere wichtige Infos zu den einzelnen Sanktionsstufen in der Probezeit finden Sie auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamts unter „Maßnahmen während der Probezeit„.