
bei:
- Alkohol (Einfach-, Mehrfachauffälligkeiten)
- Drogen (Cannabis, Amphetamin, Kokain, Ecstasy usw.)
- Punkten im VZR durch Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsübertretungen, Rotlichtverstößen,
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Fahren ohne Versicherungsschutz, Nötigung und vieles mehr
- Aggressionen und Straftaten auch außerhalb des Straßenverkehrs
- Verkehrspsychologische Beratung nach §4 Abs. 9 StVG
- Verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit
(nach §69a Abs.7, Satz 1 StGB)
kurzfristige und flexible Terminvergabe unter:
069 / 24 00 97 07
Ich freue mich auf ein Gespräch mit Ihnen!